Die Lehrberechtigung für Erste Hilfe
Der Lehrschein für Erste Hilfe ermöglicht die Abhaltung von Erste Hilfe-Kursen für Schüler:innen, Lehrer:innen und Eltern. Voraussetzung für die Ausbildung sind Grundkenntnisse in Erster Hilfe (ein absolvierter Erste Hilfe-Kurs in den letzten Jahren) sowie eine pädagogische Qualifikation.
Die Ausbildung in Tirol
Die Ausbildung zum oder zur Lehrbeauftragten dauert 5 Tage. In Tirol bietet das Jugendrotkreuz jedes Jahr eine Lehrscheinausbildung an, die über das Fortbildungsprogramm der Pädagogischen Hochschule Tirol PH-Online ausgeschrieben wird und zumeist in der letzten April-Woche am Landesverband des Roten Kreuzes in Rum stattfindet. Auf Bedarf können zusätzliche Ausbildungstermine, gerne auch in den Bezirken angeboten werden. Nach Erwerb der Lehrberechtigung sind regelmäßige Kurstätigkeit (ist an das Jugendrotkreuz gebunden!) und eine jährliche Fortbildung verpflichtend: die Fortbildungen (jeweils 14.30-17.30 Uhr) mit jährlich wechselnden Themen finden sich ebenfalls im PH-Online und werden vor Ort in allen Bezirken angeboten. Mit der Zusatzqualifikation "Kinder- und Säuglingsnotfälle" können auch Kurse mit entsprechendem Inhalt für die Erste Hilfe im Kleinkindalter gehalten werden. Diese Aufschulung dauert einen Tag und wird ein bis zweimal jährlich angeboten.
Erste Hilfe können alle!
Unser gemeinsames Ziel ist es, das Thema Erste Hilfe zu einer Kulturfähigkeit und damit zu einer Selbstverständlichkeit wie das Lesen oder Schreiben zu machen. Dazu soll es an jeder Schule in Tirol ab der Sekundarstufe mindestens eine Lehrperson (besser noch: ein Lehrer:innen-Team) mit Lehrberechtigung in Erster Hilfe geben, damit Erste Hilfe am Schulstandort für Schüler:innen, Lehrer:innen, Schulpersonal und auch Eltern nachhaltig vermittelt und verankert werden kann.
Mit einem oder einer Erste Hilfe-Trainer:in können am Schulstandort Projekte wie leben.retten.lernen, das Gütesiegel "Erste Hilfe Fit" oder ein Schulsanitätsteam umgesetzt werden.