Bewerber:innen
- Pädagog:innen aller Schultypen und Ausbildungseinrichtungen
- Lehramtsstudenten und Lehramtsstudentinnen
- Personen mit qualifizierter pädagogischer Ausbildung sowie im Besitz eines Helfer- und Retterscheines
- EH-Lehrbeauftragte, Jugendgruppenleiter:innen
Ausbildungsinhalte und Prüfungsbedingungen
- Theoretische und praktische Wiederholung der Prüfungsbedingungen des Retters
- Rettungsgeräte in Theorie und Praxis
- Erste Hilfe in Theorie und Praxis mit Schwerpunkt auf Erste Hilfe-Maßnahmen bei Wasserunfällen
- Grundlagen der Methodik des Anfängerschwimmunterrichts in Theorie und Praxis
- Schwimmstile: Brust-, Kraul- und Rückenschwimmen in Theorie und Praxis
- Lehrauftritt
- Zweck und Organisation des österreichischen Wasserrettungswesens sowie der ausbildenden Organisation
- Bestimmungen für die österreichischen Schwimmerabzeichen und Rettungsschwimmerabzeichen
- Rechtliche Bestimmungen bezüglich der Erteilung von Schwimmunterricht
- Gefahren des Wassers, Baderegeln, Gebote für den:die Rettungsschwimmer:in
- Maßnahmen zur Vermeidung von Badeunfällen
Erweiterte Ausbildungsinhalte und Prüfungsbedingungen
(eines der angeführten Themengebiete wird im Rahmen der Ausbildung behandelt)
- Theoretische und praktische Kenntnisse des ABC-Schwimmens
- Basisinformation des Gerätetauchens in Theorie und Praxis
- Meisterschaften im Schwimmen und Rettungsschwimmen
- Gefahren des Fließgewässers und Wildwassers
- Vorträge zu sportlichen Inhalten
- Einsatz und Überwachungsdienst
Besondere Durchführungsbestimmungen
- Die Ausbildung erfolgt im Rahmen eines Kurses im Ausmaß von mindestens 40 Stunden. Im Rahmen eines solchen Kurses ist die Lehrbefähigung in Theorie und Praxis des Rettungsschwimmens nachzuweisen.
- Die Prüfung ist vor fachkompetenten Expert:innen abzulegen.
- Die Ausbildungs- und Prüfberechtigung (Durchführung von Schwimmkursen, Anfänger- und Rettungsschwimmkursen, Abnahme der Prüfungen für die österreichischen Schwimmer- und Rettungsschwimmerabzeichen) wird im Zuge der Ausstellung des Lehrscheines auf die Dauer von maximal fünf Jahren erteilt.
- Die Verlängerung der Ausbildungs- und Prüfberechtigung erfolgt im Rahmen von Fortbildungskursen für Lehrscheininhaber:innen durch das Österreichische Jugendrotkreuz jeweils wieder auf die Dauer von maximal fünf Jahren.
Fortbildungsverpflichtung
In weiterer Folge besteht eine Fortbildungspflicht von mind. 8 Unterrichtsstunden im fachlichen Bereich innerhalb von fünf Jahren. Das darüber hinaus erforderliche Mindestmaß an Kursen sowie die spezifischen Fortbildungsangebote, um die Lehrbefähigung aufrecht zu erhalten, regelt jeweils die zuständige Landesleitung des Österreichischen Jugendrotkreuzes. Detaillierte Informationen dazu erhalten Sie im Rahmen des Ausbildungskurses.
Lehrende
Der:Die Rettungsschwimmlehrer:in wird von der jeweiligen Landesleitung des österreichischen Jugendrotkreuzes angeboten. Der:Die jeweilige Landesreferent:in des Österreichischen Jugendrotkreuzes ist für die Ausbildung verantwortlich. Externe Referent:innen für die einzelnen Fachbereiche können bei Bedarf und Notwendigkeit beigezogen werden.
Kosten
Teilnahmekosten für den Ausbildungskurs werden i.d.R. von der entsendenden Landesleitung getragen. Die Übernahme der Reise- und Übernachtungskosten müssen im Vorfeld mit der Landesleitung bzw. dem Dienstgeber abgeklärt werden.
Anmeldung
Die Anmeldung zum Ausbildungskurs erfolgt über die jeweilige ÖJRK-Landesleitung.