Ö Österreich

Die Österreichischen Rettungsschwimmerabzeichen (ÖRSA)

Die Österreichischen Rettungsschwimmerabzeichen (ÖRSA) befähigen zur Errettung aus Wassernot und erhöhen die Einsatzbereitschaft zur Lebensrettung.

Die Österreichischen Rettungsschwimmerabzeichen können in fünf Qualifikationsstufen (Helfer, Retter, Lifesaver, Schwimmlehrer, Rettungsschwimmlehrer) erworben werden.

Voraussetzungen:

  • Erfüllung des jeweiligen Alterslimits

  • Körperliche Eignung

  • Besuch eines Rettungsschwimmkurses

  • Erfüllung der geforderten Bedingungen

Rettungsschwimmerabzeichen Helfer ab dem vollendenten 13. Lebensjahr

Helfer

ab dem vollendeten 13. Lebensjahr

  • 15 min Dauerschwimmen, davon 5 min Rückenschwimmen ohne Armtätigkeit
  • 100 m Schwimmen in Überkleidern
  • 15 m Streckentauchen
  • zweimaliges Tieftauchen (2-3 m) mit Heraufholen eines ca. 2,5 kg schweren Gegenstandes innerhalb von 5 min
  • Heraufholen von 3 Tellern oder Ringen bei einem Tauchversuch (10 m2, 2-3 m Tiefe)
  • Paketsprung aus 2 bis 3 m Höhe ins Wasser
  • je 25 m Retten einer etwa gleich schweren Person mit Kopf-, Achsel- und Fesselgriff
  • 50 m Transportieren (Ziehen) einer gleich schweren Person
  • praktische Ausübung der Befreiungsgriffe: Halsumklammerung von vorne u. hinten, Würgegriffe von vorne u. hinten - jeweils an Land und im Wasser
  • praktische Ausübung der Bergegriffe "Bergen über den Beckenrand" und "Rautekgriff"
  • Kenntnis der Rettungsgeräte
  • Kenntnis der Selbstrettung
  • kurze Prüfung über Erste Hilfe-Leistung bei Wasserunfällen und praktische Ausführung der Wiederbelebung
  • Kenntnisse über Zweck und Organisation des Österreichischen Wasserrettungswesens
Rettungsschwimmerabzeichen Retter ab dem vollendenten 16. Lebensjahr

Retter

ab dem vollendeten 16. Lebensjahr

  • 30 min Dauerschwimmen, davon 10 min Rückenschwimmen ohne Armtätigkeit
  • 300 m Schwimmen in Überkleidern
  • 25 m Streckentauchen
  • dreimaliges Tieftauchen (3-4 m) mit Heraufholen eines ca. 5 kg schweren Gegenstandes innerhalb von 6 min
  • Heraufholen von 6 Tellern oder Ringen bei einem Tauchversuch
  • Paket- und Kopfsprung aus ca. 2-3 m Höhe (20 m2, ca. 2 m Tiefe)
  • je 50 m Retten einer etwa gleich schweren Person, beide bekleidet, mit Kopf-, Achsel-, Fessel- und Seemannsgriff
  • 50 m Transportieren (Ziehen) einer gleich schweren Person
  • praktische Ausübung der Befreiungsgriffe: Halsumklammerung von vorne u. hinten, Würgegriff von vorne u. hinten, Brustumklammerung von hinten ohne Einschluss der Arme - jeweils an Land und im Wasser
  • praktische Anwendung von mindestens 3 Bergegriffen: z. B. Bergen über die Leiter, Rautekgriff, Bergen über den Beckenrand, Schultertragegriff, Bergen in ein Boot
  • kurze Prüfung über Erste-Hilfe-Leistung bei Wasserunfällen und praktische Ausführung der Wiederbelebung
  • Kenntnis der Selbstrettung
  • besondere Rettungshilfen bei Bade-, Boots-, Auto- und Eisunfällen
  • Anwendung von mindestens zwei Rettungsgeräten
  • Kombinierte Rettungsübung
Rettungsschwimmerabzeichen Lifesaver ab dem vollendenten 17. Lebensjahr

Lifesaver

ab dem vollendeten 17. Lebensjahr 

  • Schwimmen
        -  100 m Schwimmen (Brust oder Kraul) in 1:40 min
        -  300 m Schwimmen mit Flossen in 4:30 min
        -  300 m Schwimmen in beliebigem Stil (ohne Flossen) in 9:00 min
  • Ausführung von Rettungstechniken in folgender Abfolge
        -  75 m Anschwimmen eines Opfers
        -  Ausführung von drei Befreiungsgriffen
        -  je 25 m Retten mittels Kopf-, Achsel- und Fesselgriff
  • Ausführung der kombinierten Rettungsübung innerhalb von 2 Minuten, der Retter trägt dabei Shorts und T-Shirt:
         - Rettungssprung (Schrittsprung)
         - 25 m Anschwimmen (Freestyle)
         - Abtauchen und Heraufholen einer Rettungspuppe oder eines Partners aus mind. 1,5 m Tiefe
         - 25 m Retten des Opfers
         - Notfallcheck und Reanimation (mindestens 3 min)
  • 25 m Streckentauchen

  • Anwendung und Erklärung von mindestens zwei Rettungsgeräten: z. B. Rettungsbrett, Wurfsack, Rettungsmatratze, Gurtretter, Rettungsboje

  • Erste-Hilfe-Maßnahmen
Rettungsschwimmerabzeichen Schwimmlehrer ab dem vollendenten 18. Lebensjahr

Schwimmlehrer

ab dem vollendeten 18. Lebensjahr

Für detaillierte Voraussetzungen und Ausbildungsinhalte siehe Durchführungsbestimmungen ÖSA/ÖRSA. 

 

 

 

 

Rettungsschwimmerabzeichen Rettungsschwimmlehrer ab dem vollendenten 19. Lebensjahr

Rettungsschwimmlehrer

ab dem vollendeten 19. Lebensjahr

Für detaillierte Voraussetzungen und Ausbildungsinhalte siehe Durchführungsbestimmungen ÖSA/ÖRSA bzw. hier.

Dipl.-Päd. Elisabeth Kellner

Landesreferentin Schwimmen und Rettungsschwimmen | Wiener Jugendrotkreuz

Elisabeth Kellner

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