"Als Organisation, deren Ziel es ist, Leid zu lindern und Menschenwürde Achtung zu verschaffen, ist das Österreichische Rote Kreuz aufgerufen und verpflichtet, Kinder und Jugendliche vor Gewalt, insbesondere sexualisierte Gewalt, und Machtmissbrauch in den eigenen Institutionen und Angeboten zu schützen." (Handlungsempfehlung zum Kinder- und Jugendschutz des Österreichischen Roten Kreuzes)
Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Erholung, Beteiligung und Privatsphäre und den Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung. Unsere Handlungsempfehlung soll genau dies sicherstellen.
Wir nehmen die Sicherheit und das Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen ernst und sind uns der Verantwortung, aber auch dem Vertrauen, dass sie und ihre Erziehungsberechtigten uns schenken, bewusst.
Wir haben die Handlungsempfehlung zu Kinder- und Jugendschutz entwickelt, um potenzielle Risiken zu identifizieren und zu minimieren und ihre Sicherheit, sowohl auf physischer, als auch auf psychischer Ebene, zu gewährleisten. Um die Qualität zu sichern, haben wir uns an den Richtlinien der UN-Kinderrechtskonvention und des Netzwerks Kinderrechte orientiert.
Wir möchten durch unsere Handlungsempfehlung unsere Haltung, aber auch unsere Maßnahmen im Bereich Prävention und Intervention transparent machen. Im Zuge der darin beschriebenen Maßnahmen wollen wir nicht nur zur Information und Schulung der Jugendgruppenbetreuer:innen, sondern vor allem zu deren Sensibilisierung für Gewalt und Missbrauch beitragen.
Die Handlungsempfehlung wurde 2020 entwickelt, jedoch erkennen wir die ständige Notwendigkeit für ein kontinuierliches Monitoring, Evaluation und Anpassung unserer Schutzmaßnahmen an. Die Weiterentwicklung der Handlungsempfehlung sowie eines allumfassenden Konzepts zum Kinder- und Jugendschutz sehen wir daher als unsere fortlaufende Verantwortung.