Finanzielle Unterstützungen für Kinder und Jugendliche
- Der/die Schüler:in muss eine steirische Schule besuchen, welche sich am Leistungsbeitragssystem des Jugendrotkreuzes beteilitgt.
- Ansuchen, die ohne das entsprechende Formular gestellt werden, können nicht bearbeitet werden.
- „Schulstartgeld“ oder Zuschüsse für Schulbücher und -material kann durch das Jugendrotkreuz nicht gewährt werden.
- Nachweise aller Einkünfte der im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen sind dem Ansuchen in Kopie beizulegen.
- Gewährte Unterstützungen werden ausnahmslos auf die Bankverbindung der jeweiligen Schule überwiesen. Die Eltern bezahlen dann den Differenzbetrag für die Schulveranstaltung.
- Ansuchen für das aktuelle Schuljahr müssen bis spätestens 30. April beim Jugendrotkreuz eingelangt sein (E-Mail-Eingang).
- Die Bearbeitung eines Ansuchens dauert nach vollständiger Übermittlung 4-6 Wochen. Für Ansuchen die nach dem 15. April eingelangt sind, kann die Bearbeitung bis zu 8 Wochen dauern. Wir empfehlen ansuchen daher möglichst frühzeitig im Schuljahr zu übermitteln.
- Der nachfolgende Ablauf ist für einen reibungslosen Ablauf unbedingt einzuhalten:
- Das Ansuchen wird von den Erziehungsberechtigten ausgefüllt, inkl. aller Beilagen in der Schule abgegeben und von der:dem Jugendrotkreuz-Schulreferent:in bei Vollständigkeit und Bedürftigkeit befürwortet.
- Das Ansuchen wird inkl. aller Beilagen digital an jrk.unterstuetzung@st.roteskreuz.at übermittelt.
- Nach Bearbeitung wird die Schule über den Ausgang des Ansuchens informiert und gewährte Unterstützungen werden auf die angegebene Bankverbindung der Schule überwiesen.
- Finanzielle Unterstützung über den Kinderhilfsfonds kann nur Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 19. Lebensjahr gewährt werden.
- Ansuchen, die ohne das entsprechende Formular gestellt werden, können nicht bearbeitet werden.
- Einkommensnachweise aller Haushaltseinkünfte sind dem Ansuchen in Kopie beizulegen.
- Nachweise über die Notwendigkeit bzw. über Zuschüsse durch andere Institutionen (zB ÖGK oder Land Steiermark) sind dem Ansuchen in Kopie beizulegen.
- Beihilfenansuchen für Heilbehelfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und Einschränkungen können direkt and das Jugendrotkreuz gesendet werden: jrk.unterstuetzung@st.roteskreuz.at

Naomi Adascalului
Office Management
St.-Peter-Hauptstraße 30a
8042
Graz
Montag - Donnerstag: 07:30-16:30 Uhr
Freitag: 07:30-11:30 Uhr
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naomi.adascalului@st.roteskreuz.at