Ö Österreich

Finanzielle Unterstützungen für Kinder und Jugendliche

  • Der/die Schüler:in muss eine steirische Schule besuchen, welche sich am Leistungsbeitragssystem des Jugendrotkreuzes beteilitgt.
  • Ansuchen, die ohne das entsprechende Formular gestellt werden, können nicht bearbeitet werden.
  • „Schulstartgeld“ oder Zuschüsse für Schulbücher und -material kann durch das Jugendrotkreuz nicht gewährt werden.
  • Nachweise aller Einkünfte der im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen sind dem Ansuchen in Kopie beizulegen.
  • Gewährte Unterstützungen werden ausnahmslos auf die Bankverbindung der jeweiligen Schule überwiesen. Die Eltern bezahlen dann den Differenzbetrag für die Schulveranstaltung.
  • Ansuchen für das aktuelle Schuljahr müssen bis spätestens 30. April beim Jugendrotkreuz eingelangt sein (E-Mail-Eingang).
  • Die Bearbeitung eines Ansuchens dauert nach vollständiger Übermittlung 4-6 Wochen. Für Ansuchen die nach dem 15. April eingelangt sind, kann die Bearbeitung bis zu 8 Wochen dauern. Wir empfehlen ansuchen daher möglichst frühzeitig im Schuljahr zu übermitteln.
  • Der nachfolgende Ablauf ist für einen reibungslosen Ablauf unbedingt einzuhalten:
  1. Das Ansuchen wird von den Erziehungsberechtigten ausgefüllt, inkl. aller Beilagen in der Schule abgegeben und von der:dem Jugendrotkreuz-Schulreferent:in bei Vollständigkeit und Bedürftigkeit befürwortet.
  2. Das Ansuchen wird inkl. aller Beilagen digital an jrk.unterstuetzung@st.roteskreuz.at übermittelt.
  3. Nach Bearbeitung wird die Schule über den Ausgang des Ansuchens informiert und gewährte Unterstützungen werden auf die angegebene Bankverbindung der Schule überwiesen.
  • Finanzielle Unterstützung über den Kinderhilfsfonds kann nur Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 19. Lebensjahr gewährt werden. 
  • Ansuchen, die ohne das entsprechende Formular gestellt werden, können nicht bearbeitet werden.
  • Einkommensnachweise aller Haushaltseinkünfte sind dem Ansuchen in Kopie beizulegen.
  • Nachweise über die Notwendigkeit bzw. über Zuschüsse durch andere Institutionen (zB ÖGK oder Land Steiermark) sind dem Ansuchen in Kopie beizulegen.
  • Beihilfenansuchen für Heilbehelfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und Einschränkungen können direkt and das Jugendrotkreuz gesendet werden: jrk.unterstuetzung@st.roteskreuz.at 
Portraitfoto von Naomi Adascalului

Naomi Adascalului

Office Management
St.-Peter-Hauptstraße 30a
8042 Graz

Montag - Donnerstag: 07:30-16:30 Uhr
Freitag: 07:30-11:30 Uhr

+43/501445-10903
naomi.adascalului@st.roteskreuz.at
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